IG Metall FAQ: Gehaltsrechner, ERA & Tariftabellen

Antworten auf häufige Fragen rund um Tarifverträge der IG Metall, Entgeltgruppen und Tariftabellen in der Metall- und Elektroindustrie.

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Tarifvertrag & Geltungsbereich

Wer vom Tarifvertrag profitiert und warum es regionale Unterschiede gibt.

Gilt der Tarifvertrag für meinen Betrieb?

Der Tarifvertrag der IG Metall gilt für Betriebe, die dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie angehören – und für deren Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind oder wenn der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist.

Viele Betriebe übernehmen die Regelungen auch ohne formelle Verbandsmitgliedschaft (Anerkennungs- oder Bezugnahmetarifvertrag). Ob dein Betrieb tarifgebunden ist, erfährst du am besten beim Betriebsrat oder deiner IG-Metall-Geschäftsstelle.

Warum gibt es unterschiedliche Entgelttabellen je nach Region?

Die IG Metall verhandelt Tarifverträge über ihre Bezirke regional ab – dadurch gibt es eigene Tarifgebiete mit eigenen Tabellen, z. B. für Baden-Württemberg, NRW oder Bayern.

Im Rechner wählst du das passende Tarifgebiet aus, damit die richtigen Tabellenwerte verwendet werden.

Was bedeuten „Gültig ab“ und Stufen im Rechner?

Nach einer Tarifrunde treten die neuen Entgelte meist in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft (Stufentarifvertrag).

Im Rechner wählst du unter „Gültig ab“ den gewünschten Gültigkeitsbeginn, um zu sehen, welche Tabellenwerte und Sonderzahlungen jeweils gelten.

Gilt der Tarifvertrag auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende?

Ja – Teilzeitkräfte haben Anspruch auf alle tariflichen Leistungen anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit.

Auszubildende erhalten eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung und haben Anspruch auf bestimmte Sonderzahlungen (z. B. T-ZUG B und Weihnachtsgeld), jedoch nicht auf alle Extras wie T-ZUG A.

Entgelt & Eingruppierung

Wie dein Entgelt bestimmt wird und warum es vom Rechner-Ergebnis abweichen kann.

Wie wird meine Entgeltgruppe (ERA) bestimmt?

Grundlage ist das Entgeltrahmentarifabkommen (ERA). Deine konkrete Arbeitsaufgabe wird anhand festgelegter Merkmale bewertet – das Ergebnis bestimmt deine Entgeltgruppe (je nach Tarifgebiet EG 1–13 oder EG 1–14).

Wer seine Eingruppierung für falsch hält, kann den Betriebsrat oder die IG Metall um Überprüfung bitten.

Was ist das Eckentgelt?

Das Eckentgelt ist der tarifliche Referenzwert für eine Facharbeit mittlerer Schwierigkeit (in der Regel EG 7) und dient als Basis für die Berechnung von Sonderzahlungen wie T-ZUG B.

Es wird je Tarifgebiet festgelegt und ist der Ausgangspunkt aller prozentualen Berechnungen im Rechner .

Warum weicht mein tatsächliches Gehalt vom Rechner-Ergebnis ab?

Der Rechner zeigt das tarifliche Grundentgelt plus die tariflichen Sonderzahlungen. Dein Effektiveinkommen kann davon abweichen durch übertarifliche Zulagen, Leistungsentgelt (Akkord/Prämie), Schicht- und Überstundenzuschläge oder betriebliche Zusatzleistungen.

Umgekehrt kann eine Tariferhöhung teilweise mit einer bestehenden übertariflichen Zulage verrechnet werden (Anrechnung) – dann steigt das Nettogehalt weniger als der Prozentsatz vermuten lässt.

Berechnet der IG Metall Rechner das Netto-Gehalt?

Nein – der IG Metall Rechner zeigt ausschließlich Brutto-Werte nach dem ERA-Tarifvertrag. Das Nettogehalt hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen ab, die je nach Person unterschiedlich sind.

Für einen allgemeinen Brutto-Netto- Rechner empfiehlt sich das Angebot des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de).

Wie berechne ich mein Jahresgehalt nach IG Metall Tarifvertrag?

Der IG Metall Gehaltsrechner zeigt nach der Berechnung sowohl das monatliche Bruttogehalt als auch das tarifliche Jahresgehalt – inklusive aller Sonderzahlungen (T-ZUG A & B, Transformationsgeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld).

Das Jahresbruttogehalt ergibt sich aus 12 × Monatsgehalt plus der Summe aller Jahreszahlungen. Im Rechner kannst du alle relevanten Sonderzahlungen aktivieren und direkt vergleichen.

Sonderzahlungen

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG und Transformationsgeld im Überblick.

Welche jährlichen Sonderzahlungen gibt es?

In der Metall- und Elektroindustrie gibt es mehrere Sonderzahlungen im Jahr (Zeitpunkte und Höhen können je nach Tarifgebiet variieren):

T-ZUG B (Tarifliches Zusatzgeld, 26,5 % des Eckentgelts): Februar

Urlaubsgeld (69 % des Monatsentgelts): Juni

T-ZUG A (27,5 % des Monatsentgelts) und Transformationsgeld/T-Geld (18,4 % des Monatsentgelts): Juli

Weihnachtsgeld (bis zu 55 % eines Monatsentgelts, je nach Betriebszugehörigkeit): November

Was ist das T-ZUG A – und was ist die Wahloption (freie Tage)?

T-ZUG A ist das tarifliche Zusatzgeld A: 27,5 % deines individuellen Brutto-Monatsgehalts, ausgezahlt im Juli.

Bestimmte Beschäftigtengruppen können stattdessen bis zu 8 zusätzliche freie Tage wählen: Schichtarbeiter:innen, Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sowie Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Die Wahl muss bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beim Arbeitgeber erklärt werden. Im Rechner kannst du wählen, ob das T-ZUG A ausgezahlt werden soll.

Was ist das T-ZUG B?

T-ZUG B ist ein fester jährlicher Zusatzbetrag, berechnet als Prozentsatz des regionalen Eckentgelts – unabhängig von deinem individuellen Gehalt.

Seit April 2026 beträgt der Satz 26,5 % des regionalen Eckentgelts. Ausgezahlt wird T-ZUG B im Februar.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?

Im Rechner wird das Urlaubsgeld mit 69 % des monatlichen Bruttoentgelts angesetzt, inklusive Leistungszulage und Überstundenzuschlag.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Juni; je nach Betrieb kann sie sich auch verschieben oder anteilig im Folgemonat des genommenen Urlaubs erfolgen.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) wird im November ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:

6 Monate: 25 % eines Monatsverdienstes

12 Monate: 35 % eines Monatsverdienstes

24 Monate: 45 % eines Monatsverdienstes

36 Monate: 55 % eines Monatsverdienstes

Was ist das Transformationsgeld (T-Geld / Trafobaustein)?

Das T-Geld ist eine jährliche Sonderzahlung von 18,4 % des regelmäßigen individuellen Monatsentgelts, ausgezahlt im Juli. In Baden-Württemberg wird es als „Trafobaustein” bezeichnet.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten (Nettoumsatzrendite unter 2,3 %) kann der Arbeitgeber die Zahlung mit Zustimmung der IG Metall aussetzen oder um bis zu 5 Monate verschieben.